Allgemeine Reisebedingungen Pauschalreise

1. Anmeldung, Reisebestätigung

Mit der Anmeldung bietet der Anmelder Wildberry Tours e.K. Bonn den Abschluss eines Reisevertrages an. Mit der Bestätigung, die keiner besonderen Form bedarf, wird der Vertrag auch für Wildberry Tours e.K. Bonn verbindlich. Bei Vertragsabschluß oder unverzüglich danach wird Wildberry Tours e.K. Bonn dem Anmelder die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, wird hierauf in der Reisebestätigung ausdrücklich hingewiesen. An dieses neue Angebot ist Wildberry Tours e.K. Bonn 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Anmelder innerhalb von 10 Tagen die Annahme erklärt.

2. Bezahlung, Verschicken von Reisedokumenten

Für Buchungen ist bei Erhalt der Reisebestätigung und Rechnung eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises, höchstens jedoch 250 EURO pro angemeldeter Person, zu entrichten. Mit der Anzahlung wird gleichzeitig ein Sicherungsschein ausgehändigt.

Der gesamte Reisepreis muss bis Reiseantritt vollständig bei Wildberry Tours e.K. Bonn eingegangen sein; dies jedoch nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB. Im Falle der unberechtigten Nichtzahlung ist Wildberry Tours e.K. Bonn berechtigt, den Vertrag aufzulösen und als Entschädigung eine Gebühr entsprechend der Regelung Nr. 6 zu verlangen, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein Reisemangel vorliegt.

3. Reiseformalitäten

Wildberry Tours e.K. Bonn besorgt die erforderlichen Visa, sofern die Bestimmungen der betreffenden Länder es zulassen. Der Reiseveranstalter haftet auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige Diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Sollten die Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum durch Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass der Reisende deshalb an der Reiseteilnahme gehindert ist, kann der Reiseveranstalter den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten. Von den Konsulardienststellen erhobene Gebühren für die Bearbeitung der Visumanträge sind im Pauschalpreis nicht enthalten.

Diese Gebühren gelten für deutsche Reiseteilnehmer. Gebührensätze für Staatsangehörige anderer Länder können auf Anfrage mitgeteilt werden. Wildberry Tours e.K. Bonn steht dafür ein, deutsche Staatsangehörige über bestehende Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten; Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften dem Kunden erwachsen, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, sie sind durch eine schuldhafte Nicht- oder Fehlinformation seitens Wildberry Tours e.K. Bonn bedingt.

4. Mindestteilnehmerzahl

Für die Durchführung ist eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen erforderlich, sofern in der Reiseausschreibung nicht eine geringere angegeben ist. Sollte diese Zahl nicht erreicht werden, kann Wildberry Tours e.K. Bonn bis zwei Wochen vor Reisebeginn den Rücktritt erklären. Sobald diese Voraussetzung vorliegt, muss Wildberry Tours e.K. Bonn den Kunden unverzüglich darüber informieren. Der angezahlte Reisepreis wird dann von Wildberry Tours e.K. Bonn sofort zurückgezahlt.

5. Leistung, Preisänderung

Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Programm- und Leistungsbeschreibung (Prospekt) sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die dort enthaltenen Angaben sind für Wildberry Tours e.K. Bonn bindend. Wildberry Tours e.K. Bonn behält sich jedoch vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und unvorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Angaben gegenüber dem Anmelder zu erklären. Nebenabreden, deren Umfang die vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Das grundsätzliche Recht zum Rücktritt vor Reisebeginn gemäß § 651 i BGB des Kunden wird hiervon nicht berührt. Wildberry Tours e.K. Bonn kann eine nachträgliche Änderung des Reisepreises vornehmen, sofern zwischen Reisebestätigung und vertraglich vorgesehenem Antritt der Reise mehr als vier Monate liegen und die Preiserhöhungen auf eine Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder eine Änderung der für die Reise geltenden Wechselkurse zurückzuführen ist. Die Preisänderung erfolgt in dem Umfang, in dem sich diese Änderungen pro Person und Sitzplatz auswirken. Wildberry Tours e.K. Bonn verpflichtet sich, den Kunden von Änderungen des Reisepreises oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich in Kenntnis zu setzen; Änderungen des Reisepreises sind jedoch nur bis 21 Tage vor Reiseantritt möglich. Im Falle einer Preiserhöhung um mehr als 5% oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Zahlung eines Entgeltes vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung durch Wildberry Tours e.K. Bonn über die Änderungen dieser gegenüber geltend zu machen.

6. Rücktritt

Der Rücktritt von einer Reise ist bis zum Reisebeginn möglich und sollte zweckmäßigerweise schriftlich erfolgen.

Der Kunde hat Wildberry Tours e.K. Bonn die Kosten zu erstatten, die durch die getroffenen Reisevorkehrungen und damit verbundene Aufwendungen entstanden sind. Wildberry Tours e.K. Bonn kann diesen Anspruch so pauschalieren:

Rücktrittsbedingungen

Sofern der Rücktritt erst unmittelbar vor Reiseantritt erfolgt - also ab dem letzten Tag vor Reisebeginn - kann Wildberry Tours e.K. Bonn den gesamten Reisepreis als Stornokosten verlangen, wenn es von seinen Leistungslieferanten keinerlei Rückerstattung erhält und eine Besetzung des freigewordenen Platzes nicht möglich ist. Wildberry Tours e.K. Bonn hat in diesem Fall die Beweislast. Dem Kunden ist es jederzeit vorbehalten, Gegenbeweise zu liefern, dass der Schaden/die Kosten von Wildberry Tours e.K. Bonn niedriger sind. Als Rücktritt gelten auch die Fälle, in denen durch unvollständige oder nicht vorhandene Grenzübertritts- oder sonstige Dokumente die Reise nicht angetreten werden kann. Bis zum Reiseantritt kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Wildberry Tours e.K. Bonn kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle des Eintritts haften der Dritte und der Kunde als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten. Wildberry Tours e.K. Bonn kann vom Vertrag bei nicht voraussehbarer, höherer Gewalt zurücktreten, wenn dadurch die Reise erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt würde. In diesem Fall ist auch dem Reisenden der Rücktritt gestattet. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Wildberry Tours e.K. Bonn für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wildberry Tours e.K. Bonn kann aus wichtigem Grund vor Reiseantritt und auch während der Reise jederzeit den Reisevertrag unter Beachtung der Bestimmungen des § 643 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kundigen. Reiseleiter oder örtliche Vertreter von Wildberry Tours e.K. Bonn sind zur Erklärung der Kündigung bevollmächtigt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere gegeben sein, wenn der Reiseteilnehmer den vorher bekanntgegebenen besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder wenn der Reiseteilnehmer durch sein Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stört oder gefährdet und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder abgeholfen werden kann. Im Falle dieser Kündigung behält Wildberry Tours e.K. Bonn grundsätzlich den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lasen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden.

7. Haftung, Gewährleistung

Wildberry Tours e.K. Bonn haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die ausdrücklich als Fremdleistungen nur vermittelt werden (z.B. fakultative Besichtigungen und Ausflüge, sportliche und kulturelle Veranstaltungen). Die Haftung von Wildberry Tours e.K. Bonn umfasst auch die Richtigkeit der Programm und Leistungsbeschreibungen, sofern nicht vor Vertragsschluss eine Änderung der Angaben gemäß Nr. 5 Satz 3 erklärt wurde. Kurzfristige Verzögerungen beim Ablauf der Reise, die auf Besonderheiten des Landes zurückzuführen sind und auf die Wildberry Tours e.K. Bonn keinen Einfluss hat, stellen keinen Mangel dar, der zu einer Minderung berechtigt, sie sind landesüblich. Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Wildberry Tours e.K. Bonn nicht zu vertreten hat. Es gelten die gesetzlichen Regelungen.

8. Mitwirkungen des Reisenden

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

9. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. 

Wildberry Tours e.K.
Postfach 130154
53061 Bonn
USt-IdNr.: DE207116983
AG Bonn HRA 4900
St.-Nr.: 206/5344/0691

Sämtliche Angaben: Stand 2006

Bitte beachten Sie !
Außerdem gelten immer die AGB der jeweiligen Veranstalter und Leistungsträger.

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